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Förderung in Deutschland

 

Die Gesellschaft ist zusehends darum bemüht, nachhaltiger und umweltschonender zu werden. Das zeigt sich sowohl in der Gesellschaft, als auch in der Politik. Lastenräder, egal ob mit oder ohne elektrischen Antrieb, sind eine tolle Alternative zum Auto und eignen sich somit hervorragend, um umweltschonender unterwegs zu sein. Allerdings sind Lastenräder keine schnelle, unbedachte Anschaffung. Teilweise hohe Preise, besonders bei E-Lastenrädern, schrecken viele Menschen ab. Genau deswegen werden Lastenräder nun staatlich gefördert! Was das bedeutet, wie hoch die Förderung ist und wer diese in Anspruch nehmen kann, das alles erfahren Sie in diesem Beitrag:

Gewerbliche Lasterad-Förderung

Gewerbetreibende profitieren schon seit längerer Zeit von staatlicher Förderung für Lastenräder. Das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle hat den Förderungszeitraum bis zum 24. April 2024 verlängert. Gewerbetreibende können eine Förderung beantragen, die bis zu 25% des Anschaffungspreises des Bikes, jedoch maximal 2.500€ pro Bike, beinhaltet. Damit können Gewerbe, die zum Beispiel Auslieferungen tätigen, eher auf das Auto verzichten.

Gewerblich

Mit bis zu

2.500 €

Privat

Mit bis zu

800 €

Private Lastenrad-Förderung

Seit September 2021 trat eine Förderung vom Niedersächsischen
Verkehrministerium in Kraft, die bei der NBank beantragt werden können (An dieser Stelle die NBank und entsprechenden Antrag verlinken). Bei dieser Förderung werden der Kauf von Lasten-EBikes mit bis zu 800€ und der Kauf von Lastenrädern ohne E-Antrieb mit bis zu 400€ unterstützt.

Unterschiede auf Bundeslandebene

Die oben beschriebenen Richtlinien entsprechen der Förderung in Niedersachsen. In Nordrhein-Westfalen beispielsweise werden Privatpersonen mit bis zu 60% des Anschaffungspreises eines Lasten-E-Bikes, Gewerbetreibende mit bis zu 30% gefördert. Außerdem gilt das entsprechende Förderungsgesetz dort bis zum 31. Dezember 2025, also rund ein Jahr länger. In Bayern existiert derzeit keine landesweite Förderung, sondern nur eine kommunale. Diese umfasst einen Zuschuss von bis zu 700€ sowohl für Privatpersonen als auch für Gewerbetreibende in der Kommune Amberg. Außerdem ist dort das Förderungsgesetz bislang nicht befristet.
Sollten Sie in einem anderen Bundesland als Niedersachsen leben, informieren Sie sich bitte im Voraus online. Eine Liste mit hilfreichen Websites finden Sie unten, indem Sie auf das entsprechende Bundesland klicken.

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